Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1605
BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98 (https://dejure.org/1998,1605)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1998 - 5 StR 288/98 (https://dejure.org/1998,1605)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - 5 StR 288/98 (https://dejure.org/1998,1605)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1605) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung des Präsidenten/ Vizepräsidenten eines Lansgerichts zur Stellung eines Strafantrags bei dem Vorwurf einer Ehrkränkung von Richtern am Landgericht; Fehlen eines wirksamen Strafantrags; Verjährung einer zur Last gelegten Straftat; Presserechtliche ...

  • Judicialis

    StGB § 77b Abs. 2; ; StGB § 194 Abs. 3; ; BerlPresseg § 22; ; BerlPresseg § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerlPresseG § 22, § 23; StGB § 77 b, § 194

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 209
  • NJW 1999, 508
  • MDR 1999, 435
  • StV 1999, 313
  • ZUM 1999, 75
  • JR 1999, 516
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74

    Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften -

    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98
    Ausgehend von dieser Begriffsbestimmung kommt es im vorliegenden Fall für die Annahme eines "Presse-" bzw. "Rundfunkinhaltsdelikts" nicht darauf an, daß subjektive Merkmale wie die Aufstellung der Tatsachenbehauptung "wider besseres Wissen" aus der Fernsehübertragung selbst nicht ersichtlich sind (vgl. BGHSt 26, 40, 44 m.w.N.).

    Sie muß den besonderen Verhältnissen im Pressewesen und der Natur der Pressedelikte gerecht werden (BGHSt 26, 40, 43).

  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 110/96

    Die Verurteilung des Hauptakteurs im Fall "Beruf Neonazi" ist rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98
    Sie stellen daher auch dann keine "Presse-" oder "Rundfunkinhaltsdelikte" dar, wenn der Täter seine Äußerungen in Kenntnis dessen abgibt, daß diese zum Gegenstand einer Berichterstattung in Rundfunk oder Fernsehen gemacht werden, und er den Umstand der dadurch erzielten Breitenwirkung in Art und Inhalt seiner Darstellung einfließen läßt (vgl. BGH NStZ 1996, 492).
  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56

    Pressedelikte

    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98
    Diese sind vor allem bedingt durch die Aufgabe der Presse als Mittler der öffentlichen Meinung, durch die meist vorhandene Augenblicksbedingtheit der Nachricht und die Offenkundigkeit einer Rechtsverletzung für Strafverfolgungsorgane (BVerfGE 7, 29, 39).
  • BGH, 01.03.1955 - 5 StR 53/55
    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98
    Ihr Antragsrecht ist zum einen Ausfluß der Fürsorgepflicht gegenüber den der Dienstaufsicht unterstehenden Personen, zum anderen beruht es darauf, daß durch die Tat die Anstellungsbehörde regelmäßig mitbetroffen ist (BGHSt 7, 256, 260; 9, 265, 266).
  • BGH, 28.06.1956 - 4 StR 171/56

    Umfang des Begriffs des "Verletzten" im Sinne von § 18 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98
    Ihr Antragsrecht ist zum einen Ausfluß der Fürsorgepflicht gegenüber den der Dienstaufsicht unterstehenden Personen, zum anderen beruht es darauf, daß durch die Tat die Anstellungsbehörde regelmäßig mitbetroffen ist (BGHSt 7, 256, 260; 9, 265, 266).
  • RG, 14.12.1931 - II 1004/31

    Inwieweit müssen die im § 4 UnlWG. aufgestellten Tatbestandsmerkmale aus der

    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98
    Nach der noch heute von Rechtsprechung und Lehre (vgl. insoweit die Nachweise bei Kühl in Löffler, Presserecht 4. Aufl. § 20 LPG Rdn. 26) im Anschluß an RGSt. 66, 145, 147 für Druckwerke entwickelten Definition liegt ein "Presseinhaltsdelikt" vor, wenn eine Straftat durch Verbreiten eines Druckwerks begangen wird, dessen geistig wirksamer Inhalt die Erklärung enthält, die für den betreffenden Straftatbestand erforderlich ist.
  • RG, 07.07.1911 - V 458/11

    1. Bis wann muß der Strafantrag gestellt sein? Von welchem Zeitpunkt ab kann er

    Auszug aus BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98
    Zwar trifft den Antragsberechtigten in der Regel keine Erkundigungspflicht (RGSt 45, 128, 131; Jähnke aaO § 77b Rdn. 7).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    In jüngeren Entscheidungen ist die Gültigkeit dieses "Grundsatzes" auch für die Fälle des Eintritts von Verfolgungsverjährung (vgl. BGHSt 44, 209, 219; BGH NStZ-RR 1996, 299) bejaht worden.
  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 398/21

    Strafverfahren wegen eines mittels "einfacher" E-Mail und daher nicht formgerecht

    Eine Gewissheit über sämtliche Einzelheiten des strafrechtlichen Geschehens setzt § 77b Abs. 2 Satz 1 StGB nicht voraus (zu den Anforderungen der Kenntnis BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - 5 StR 288/98, BGHSt 44, 209; Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07).
  • BGH, 08.10.2002 - 1 StR 150/02

    Geheimnis; Offenkundigkeit (Fahrzeug- und Halterdaten; Registerauskunft nach § 39

    Die nach § 77b Abs. 2 Satz 1 StGB erforderliche Kenntnis setzt nämlich das Wissen um diejenigen Umstände voraus, die die Tat zum Antragsdelikt machen (vgl. Stree in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 77b Rdn. 7, s. auch BGHSt 44, 209 (212)).
  • BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter

    b) Die Kenntnis von Tat und Täter erfordert nicht die Gewissheit über sämtliche Einzelheiten des strafrechtlichen Geschehens, sondern lediglich das Wissen von Tatsachen, die einen Schluss auf die wesentlichen Tatumstände und den Täter zulassen (BGHSt 44, 209, 212; Stree/Sternberg-Lieben aaO § 77b Rdn. 10 m.w.N.; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 77b Rdn. 4; Jähnke aaO § 77b Rdn. 8).
  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Da sich die Presseverjährung wegen ihres jedenfalls auch prozessualen Charakters nach dem Recht des Gerichtsorts (BGHSt 2, 300, 308; BGHSt 28, 53, 56; BGHR PresseG BW § 24 Verjährung 1; BGH, Beschl. vom 29. Oktober 1998 - 5 StR 288/98) bestimmt, ist das nordrhein-westfälische Landespressegesetz anwendbar.
  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05

    Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben:

    Dieser Wertungsfehler führt aber insoweit nicht zur Zurückverweisung, sondern wegen der hier am 3. Oktober 2000 (Art. 315a Abs. 2 EGStGB) eingetretenen Verfolgungsverjährung zur Einstellung des Verfahrens (vgl. BGHSt 44, 209, 219).
  • OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06

    Volksverhetzung durch einen Leserbrief

    Insbesondere kann offen bleiben, ob das Delikt angesichts der hier zu beurteilenden Äußerung in einem Leserbrief der kurzen presserechtlichen Verjährung unterliegt oder angesichts des Ausnahmecharakters dieser speziellen Verjährungsvorschriften aufgrund der Kundgabe einer Privatperson, die nicht in die Medienproduktion eingebunden ist, davon auszunehmen ist (vgl. hierzu BGHSt 44, 209, 215 ff).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 WD 39.09

    Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens; Unzulässigkeit von

    Ob er auch hinsichtlich des darüber hinaus angeschuldigten Verhaltens Pflichtverletzungen begangen hat, kann dahingestellt bleiben und braucht auch nicht mehr weiter aufgeklärt zu werden, weil dies der Wertung des Gesetzgebers widerspräche, Verfahren zur Einstellung zu bringen, wenn eine Disziplinarmaßnahme unzulässig ist (vgl. zum Strafverfahren BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 1998 - 5 StR 288/98 - BGHSt 44, 209 sowie vom 25. April 1996 - 5 StR 54/96 - NStZ-RR 1996, 299 f.).
  • OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 76/06

    Strafprozessrecht: Antragsbefugnis im Klageerzwingungsverfahren

    Insbesondere kann offen bleiben, ob das Delikt angesichts der hier zu beurteilenden Äußerung in einem Leserbrief der kurzen presserechtlichen Verjährung unterliegt oder angesichts des Ausnahmecharakters dieser speziellen Verjährungsvorschriften aufgrund der Kundgabe einer Privatperson, die nicht in die Medienproduktion eingebunden ist, davon auszunehmen ist (vgl. hierzu BGHSt 44, 209, 215 ff).
  • AG Lüneburg, 29.11.2006 - 13 Ds 84/06

    Beginn der Antragsfrist bei der Erkennbarkeit von tatsächlichen Anhaltspunkten

    Seine Kenntnis muss in der Folge so beschaffen sein, dass er sich bei Abwägung aller Umstände zur Antragstellung entschließen kann (vgl. BGH NJW 1999, 508; Schönke/Schröder-Stree/Sternberg-Lieben, 27. Auflage 2006, § 77 b StGB Rdn. 10; LK-Jähnke, 11. Auflage 1994, § 77 b StGB Rdn. 7; SK-Rudolphi/Wolter, 7. Auflage 2004, § 77 b StGB Rdn. 7.).
  • LG Augsburg, 11.09.2003 - 3 KLs 502 Js 127359/00

    Presserechtliche Verjährung bei Kapitalanlagebetrug und Kursbetrug durch falsche

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht